Zollgrün wurde um das Jahr 1350 erstmalig sicher erwähnt. Der ursprüngliche Ortsname lautete "Gottschalksgrün". Sicher ist wohl auch, dass ein Herr namens Burgold das Rittergut in Zollgrün besaß. Ein Rittergut war eine Art Belohnung für treue Dienste bestimmter Gefolgsleute. Die Belehnung mit einem Rittergut setzte allerdings nicht unmittelbar vorraus, das der Rittter auch seinen Sitz dort hatte. Burgold, so nimmt man an, hatte seinen Sitz aber tatsächlich in Zollgrün.

In den folgenden Jahrhunderten wurde "Gottschalksgrün" auch nur mit "Grün" oder "zu der gotschalgsgrüen" bezeichnet. Erst um 1600 wurde der heutige Name gebräuchlich. Mit urkundlicher Erwähnung eines Balthasar von Kospoth in Zollgrün setzte sich der Name "Zollgrün" immer mehr durch. Gottsmannsgrün aber, wie gelegentlich behauptet, war nie die Bezeichnung für das heutige Zollgrün.